Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Kerstin Düttra vertritt Sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht in allen Fragen des Arbeitsrechts, egal ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitender Angestellter oder Beschäftigter des Öffentlichen Diensts.
Als Fachanwältin kann sie dabei nicht nur auf eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zurückblicken. Ihre Kenntnisse sind auch durch die theoretische Fachanwaltsprüfung sowie den Nachweis über die praktischen Fälle aus allen Teilgebieten des Arbeitsrechts gegenüber der Rechtsanwaltskammer bescheinigt. Ihre jährliche Fortbildung gewährleistet Ihnen Rechtskenntnisse auf dem neuesten Stand.
Wir können Ihnen Engagement, Kompetenz und Erfahrung versprechen, die wir für Sie bei Verhandlungen mit der Gegenseite ebenso einbringen wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit, wobei wir Sie bundesweit bei allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt vertreten können.
Teilgebiete des Arbeitsrechts
Individualarbeitsrecht, z. B.:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen, Kontrolle von Befristungen, Prüfung von Betriebsübergängen ...
- Fragen im bestehenden Arbeitsverhältnis, z.B. Vergütung, Urlaubsansprüche, Gratifikationen, Sonderzahlungen, Versetzungen, Mobbing, Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit, Abmahnungen, Eingruppierung, Arbeitsschutz ...
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Kündigungen, Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen ...
- Sonstiges: Arbeitszeugnisse, Gleichbehandlung, Diskriminierung, Berufsausbildung …
Kollektivarbeitsrecht
- Wir beraten Sie zu allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts, z.B. Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalräten, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Vertretung in Einigungsstellen, Auslegung von Tarifverträgen, Betriebsratswahlen …
Allgemeines Zivilrecht
Die meisten rechtlichen Probleme des täglichen Lebens berühren die unterschiedlichen Bereiche des allgemeinen Zivilrechts.
Wir vertreten Sie kompetent und engagiert außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen, z.B. betreffend das
- Kaufrecht
- Werk- oder Dienstvertragsrecht
- Baurecht
- Sonstiges Vertragsrecht (Darlehen, Miete, Schenkungen, Leihe …)
- Sachenrecht
- Delikts- und Schadensersatzrecht
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Vertragsgestaltung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Interessensvertretung vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten bundesweit.