Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Kerstin Düttra vertritt Sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht in allen Fragen des Arbeitsrechts, egal ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitender Angestellter oder Beschäftigter des Öffentlichen Diensts.

Als Fachanwältin kann sie dabei nicht nur auf eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zurückblicken.  Ihre Kenntnisse sind auch durch die theoretische Fachanwaltsprüfung sowie den Nachweis über die praktischen Fälle aus allen Teilgebieten des Arbeitsrechts gegenüber der Rechtsanwaltskammer bescheinigt. Ihre jährliche Fortbildung gewährleistet Ihnen Rechtskenntnisse auf dem neuesten Stand.

Wir können Ihnen Engagement, Kompetenz und Erfahrung versprechen, die wir für Sie bei Verhandlungen mit der Gegenseite ebenso einbringen wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit, wobei wir Sie bundesweit bei allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt vertreten können.

Teilgebiete des Arbeitsrechts

Individualarbeitsrecht, z. B.:

  • Begründung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen, Kontrolle von Befristungen, Prüfung von Betriebsübergängen ...
  • Fragen im bestehenden Arbeitsverhältnis, z.B. Vergütung, Urlaubsansprüche, Gratifikationen, Sonderzahlungen, Versetzungen, Mobbing, Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit, Abmahnungen, Eingruppierung, Arbeitsschutz ...
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. Kündigungen, Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen ...
  • Sonstiges: Arbeitszeugnisse, Gleichbehandlung, Diskriminierung, Berufsausbildung …

 Kollektivarbeitsrecht

  • Wir beraten Sie zu allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts, z.B. Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalräten, Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Vertretung in Einigungsstellen, Auslegung von Tarifverträgen, Betriebsratswahlen …

Allgemeines Zivilrecht

Die meisten rechtlichen Probleme des täglichen Lebens berühren die unterschiedlichen Bereiche des allgemeinen Zivilrechts.

Wir vertreten Sie kompetent und engagiert außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen, z.B. betreffend das

  • Kaufrecht
  • Werk- oder Dienstvertragsrecht
  • Baurecht
  • Sonstiges Vertragsrecht (Darlehen, Miete, Schenkungen, Leihe …)
  • Sachenrecht
  • Delikts- und Schadensersatzrecht

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Vertragsgestaltung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Interessensvertretung vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten bundesweit.

Forderungsmanagement

Bei offenen Forderungen gegen Ihre Schuldner sollten Sie rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch nehmen, um sich vor Forderungsausfällen zu schützen und Ihre Liquidität aufrecht zu erhalten.

Wir setzen uns für Sie mit Ihren Schuldnern in Verbindung, um durch eine Zahlungsvereinbarung die gegnerische Zahlungsbereitschaft zu erhöhen und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Gegebenenfalls setzen wir Ihre Forderung auch gerichtlich für Sie durch.

Auf diese Weise können Sie Ärger und Kosten vermeiden.

Verkehrs- und Unfallrecht

Auch nach einem von Ihnen unverschuldeten Unfall beginnt der oft mühsame Weg, den erlittenen Schaden durch die gegnerische Versicherung ersetzt zu erhalten.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung zeitnah durchzusetzen, zumal i.d.R. die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind.

Verwaltungsrecht

Auch in Fragen des Verwaltungsrechts vertreten wir Sie.

Überall sind wir im Verhältnis Staat-Bürger mit Ge- und Verboten, Bescheiden, Verwaltungsanordnungen etc. konfrontiert.

Wir unterstützen Sie durch Beratung im Vorfeld, aber auch außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Behörden auf den Gebieten des Bauordnungs- und Bauplanungsrechtsrechts, des Polizei-und Ordnungsrechts, des Gewerberechts etc..

Sonstiges

Bei Fragen zu sonstigen Rechtsgebieten sprechen Sie uns bitte an. Gerne vermitteln wir auch Termine mit unserer Kooperationskanzlei.